Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2004 - L 7 AL 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,88802
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2004 - L 7 AL 14/04 (https://dejure.org/2004,88802)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.08.2004 - L 7 AL 14/04 (https://dejure.org/2004,88802)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. August 2004 - L 7 AL 14/04 (https://dejure.org/2004,88802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,88802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2004 - L 7 AL 14/04
    Eine Sperrzeit soll danach nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSGE 54, 7, 18; BSGE 51, 70, 71).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2004 - L 7 AL 14/04
    Eine Sperrzeit soll danach nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSGE 54, 7, 18; BSGE 51, 70, 71).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2003 - L 7 AL 238/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2004 - L 7 AL 14/04
    Dieses Verhalten verursachte seine Arbeitslosigkeit zwar nicht unmittelbar zum 1. September 2000, jedoch nach Beendigung des befristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses mit der E. AG zum 31. Dezember 2000 und war damit auch kausal im Sinn der genannten Re-gelung (Urteil des Senats vom 16.12.2003 - L 7 AL 238/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht